Was macht man mit der Post eines Verstorbenen?

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine unglaublich schwierige Zeit. Zu den emotionalen Herausforderungen kommen oft praktische Aufgaben, die überwältigend wirken können. Eine davon ist die Verwaltung der Post des Verstorbenen. Was geschieht mit Briefen, Rechnungen, Werbematerial und anderen Sendungen? Der Umgang mit dieser Aufgabe ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch entscheidend, um Identitätsdiebstahl zu verhindern und sicherzustellen, dass keine wichtigen finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten übersehen werden.

Der Briefkasten ist voll - Wo fange ich an?

Wenn man mit der Post eines Verstorbenen konfrontiert wird, ist es wichtig, systematisch vorzugehen. Das Durcheinander kann beängstigend wirken, aber mit einem klaren Plan lässt sich die Aufgabe bewältigen.

1. Sammeln und Sortieren:

  • Beginnen Sie damit, die gesamte Post des Verstorbenen zu sammeln. Dies umfasst den Briefkasten, aber auch eventuelle Stapel von Post im Haus.
  • Sortieren Sie die Post in Kategorien. Häufige Kategorien sind:
    • Rechnungen: Strom, Gas, Wasser, Kreditkarten, Versicherungen, etc.
    • Bank- und Finanzunterlagen: Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Anlageberichte.
    • Behördenpost: Steuerbescheide, Rentenbescheide, Bescheide von Ämtern.
    • Abonnements: Zeitschriften, Zeitungen, Streaming-Dienste.
    • Werbung und Junk-Mail: Kataloge, Prospekte, unerwünschte E-Mails in Papierform.
    • Persönliche Post: Briefe von Freunden und Familie.

2. Priorisierung ist Trumpf:

  • Rechnungen und Finanzunterlagen sollten oberste Priorität haben. Diese sind wichtig, um finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen und den Nachlass ordnungsgemäß abzuwickeln.
  • Behördenpost ist ebenfalls wichtig, da sie Fristen und wichtige Informationen enthalten kann.
  • Persönliche Post kann aufbewahrt werden oder an Familienmitglieder weitergegeben werden.
  • Werbung und Junk-Mail kann in der Regel entsorgt werden.

"Verstorben" auf dem Briefkasten - Wie mache ich das richtig?

Ein wichtiger Schritt ist die Kennzeichnung des Briefkastens, um unerwünschte Post zu stoppen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Benachrichtigung der Post: Informieren Sie die Deutsche Post AG über den Tod des Empfängers. Dies kann online, telefonisch oder persönlich in einer Filiale erfolgen. Die Post kann dann angewiesen werden, die Post umzuleiten oder zu stoppen.
  • "Verstorben"-Vermerk: Bringen Sie einen gut sichtbaren Vermerk am Briefkasten an, der besagt, dass der Empfänger verstorben ist und keine Post mehr angenommen wird. Ein einfacher Zettel mit der Aufschrift "Verstorben - Bitte keine Post mehr einwerfen" genügt oft.
  • Umleitung der Post: Beantragen Sie eine Nachsendeauftrag für die Post des Verstorbenen an Ihre Adresse. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Post zu sichten und zu verwalten. Beachten Sie jedoch, dass dies nur für einen begrenzten Zeitraum möglich ist.

Abonnements und Mitgliedschaften kündigen - Ein notwendiges Übel

Viele Menschen haben diverse Abonnements und Mitgliedschaften, die nach dem Tod gekündigt werden müssen.

1. Liste erstellen: Erstellen Sie eine Liste aller Abonnements und Mitgliedschaften des Verstorbenen. Überprüfen Sie Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und die Post des Verstorbenen, um alle relevanten Informationen zu sammeln.

2. Kontakt aufnehmen: Kontaktieren Sie die jeweiligen Unternehmen oder Organisationen und informieren Sie sie über den Tod des Abonnenten/Mitglieds. Senden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis mit.

3. Kündigungsbestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an. Bewahren Sie diese Bestätigung für Ihre Unterlagen auf.

Beispiele für Abonnements und Mitgliedschaften:

  • Zeitschriften und Zeitungen
  • Streaming-Dienste (Netflix, Spotify, etc.)
  • Fitnessstudios
  • Vereine und Verbände
  • Mobilfunkverträge
  • Internetverträge

Rechnungen bezahlen - Wer ist jetzt zuständig?

Die Bezahlung der Rechnungen des Verstorbenen ist Aufgabe des Nachlasses.

1. Überblick verschaffen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle offenen Rechnungen.

2. Nachlasskonto eröffnen: Eröffnen Sie ein Nachlasskonto, über das die Rechnungen bezahlt werden können.

3. Gläubiger informieren: Informieren Sie die Gläubiger über den Tod des Schuldners und geben Sie ihnen die Kontaktdaten des Nachlassverwalters oder des Testamentsvollstreckers.

4. Fristen beachten: Achten Sie auf die Zahlungsfristen, um Mahngebühren und Verzugszinsen zu vermeiden.

Wichtige Information: Die Erben haften grundsätzlich nur mit dem Nachlass für die Schulden des Verstorbenen. Das bedeutet, dass sie nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden aufkommen müssen, es sei denn, sie haben eine Bürgschaft übernommen oder eine ähnliche Vereinbarung getroffen.

Identitätsdiebstahl verhindern - Ein wichtiger Schutz

Der Tod eines Menschen kann leider auch Kriminelle anziehen, die versuchen, die Identität des Verstorbenen zu stehlen.

1. Wachsam sein: Seien Sie wachsam und achten Sie auf verdächtige Aktivitäten, wie z.B. unaufgeforderte Kreditkartenanträge oder Kontoauszüge für Konten, die Sie nicht kennen.

2. Kreditauskunfteien informieren: Informieren Sie die Kreditauskunfteien (SCHUFA, Creditreform Boniversum, etc.) über den Tod des Verstorbenen. Diese können dann einen Vermerk setzen, um zu verhindern, dass Kredite oder Konten im Namen des Verstorbenen eröffnet werden.

3. Post überwachen: Überwachen Sie die Post des Verstorbenen weiterhin, auch nachdem Sie die Post umgeleitet oder gestoppt haben.

4. Dokumente sicher aufbewahren: Bewahren Sie wichtige Dokumente des Verstorbenen sicher auf, um zu verhindern, dass sie in die falschen Hände geraten.

Digitale Nachlass - Was passiert mit E-Mails und Online-Konten?

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Vermögenswerte und Konten des Verstorbenen.

1. Inventur erstellen: Erstellen Sie eine Inventur aller Online-Konten des Verstorbenen (E-Mail, Social Media, Online-Banking, etc.).

2. Zugangsdaten suchen: Versuchen Sie, die Zugangsdaten zu den Konten zu finden. Oftmals finden sich Passwörter in Notizbüchern oder Passwort-Managern.

3. Anbieter kontaktieren: Kontaktieren Sie die jeweiligen Anbieter und informieren Sie sie über den Tod des Kontoinhabers. Die meisten Anbieter haben spezielle Verfahren für den Umgang mit dem digitalen Nachlass.

4. Konten löschen oder verwalten: Je nach Wunsch des Verstorbenen oder der Erben können die Konten gelöscht oder verwaltet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was mache ich mit der Post, die an eine Person adressiert ist, die schon lange nicht mehr an dieser Adresse wohnt?

Vermerken Sie "Verzogen" oder "Unbekannt verzogen" auf dem Brief und werfen Sie ihn in den nächsten Briefkasten. Die Post wird dann an den Absender zurückgesandt.

Wie lange sollte ich die Post des Verstorbenen aufbewahren?

Es wird empfohlen, wichtige Dokumente wie Rechnungen, Kontoauszüge und Steuerbescheide mindestens ein Jahr lang aufzubewahren. Persönliche Briefe können nach eigenem Ermessen aufbewahrt oder entsorgt werden.

Kann ich die E-Mails des Verstorbenen lesen?

Dies hängt von den Nutzungsbedingungen des E-Mail-Anbieters und den geltenden Gesetzen ab. In der Regel benötigen Sie eine gerichtliche Anordnung oder die Zustimmung des Anbieters, um auf die E-Mails zugreifen zu können.

Was passiert, wenn ich eine Rechnung übersehe und sie nicht bezahle?

Der Gläubiger wird Mahnungen schicken. Wenn die Rechnung weiterhin nicht bezahlt wird, kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen oder gerichtlich vorgehen.

Wie kann ich sicherstellen, dass der Verstorbene keine Werbung mehr erhält?

Sie können sich beim Robinson-Register eintragen, um zu verhindern, dass der Verstorbene unerwünschte Werbung erhält.

Fazit

Die Verwaltung der Post eines Verstorbenen ist eine wichtige, aber oft unterschätzte Aufgabe. Durch systematisches Vorgehen und die Beachtung der oben genannten Punkte können Sie sicherstellen, dass keine wichtigen Angelegenheiten übersehen werden und die Identität des Verstorbenen geschützt wird. Beginnen Sie mit der Sortierung und Benachrichtigung der Post, um den Prozess zu vereinfachen.